Durchführungsbestimmungen für den Deutschland-Pokal
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Gespielt wird nach der Sportordnung des DBKV.
Nicht rechtzeitiger Startantritt bedeutet Startverlust. Falls die Wettkämpfe in kürzerer Zeit
als vorgesehen erledigt werden, können Starter früher aufgerufen werden.
Die Startpapiere werden bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn ausgegeben.
Allen Jugendlichen ist der Genuß von Alkohol und das Rauchen in Sportkleidung verboten.
Ein Verstoß hat den sofortigen Ausschluß zur Folge. Die Mannschaften müssen grundsätz-
lich einheitlich gekleidet sein.
Betreuer in Sportkleidung dürfen sich, sofern Sie den Spielbetrieb nicht stören, bei den
Spielern aufhalten. Sie dürfen den Spielraum nicht betreten.
Jede/r Betreuer/in, Spieler/in hat sich vor Spielbeginn mit der Spielweise des Deutschland-
Pokals vertraut zu machen.
Die Starter/innen sind für den richtigen Gassenwurf selbst verantwortlich. Sie haben sich vor
betreten der Bahn davon zu überzeugen in welche Gasse gespielt werden muß.
Einsprüche sind sofort bei der sportlichen Leitung anzubringen, die sofort den
Sachverhalt feststellt und entscheidet. Proteste müssen sofort bei der sportlichen Leitung, mit 
einer Prostestgebühr von € 100,00, schriftlich angemeldet werden, die in erster Instanz 
entscheidet. Weitere Proteste und Einsprüche richten sich nach der Rechts- und Verfahrens-
ordnung des DBKV.
Mit dem Startantritt werden diese Wettkampfbestimmungen vom Starter, dem entsendenden
Verein bzw. Landesverband anerkannt.
Geräte, die künstlichen Lärm erzeugen, sind in Kegelsportanlagen nicht erlaubt.
Jugendliche, die sich außerhalb der Kegelbahn nicht ordnungsgemäß verhalten,
werden von den laufenden Wettbewerben ausgeschlossen. Die jeweiligen Betreuer haften
für ihre Jugendlichen !!!
Sven Meier
DBKV-Jugendwart