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Durchführungsbestimmungen
für den Deutschland-Pokal |
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Gespielt
wird nach der Sportordnung des DBKV. |
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Nicht
rechtzeitiger Startantritt bedeutet Startverlust. Falls die Wettkämpfe in
kürzerer Zeit |
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als
vorgesehen erledigt werden, können Starter früher aufgerufen werden. |
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Die
Startpapiere werden bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn ausgegeben. |
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Allen
Jugendlichen ist der Genuß von Alkohol und das Rauchen in Sportkleidung
verboten. |
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Ein
Verstoß hat den sofortigen Ausschluß zur Folge. Die Mannschaften müssen
grundsätz- |
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lich
einheitlich gekleidet sein. |
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Betreuer
in Sportkleidung dürfen sich,
sofern Sie den Spielbetrieb nicht stören, bei den |
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Spielern
aufhalten. Sie dürfen den Spielraum nicht betreten. |
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Jede/r
Betreuer/in, Spieler/in hat sich vor Spielbeginn mit der Spielweise des
Deutschland- |
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Pokals
vertraut zu machen. |
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Die
Starter/innen sind für den richtigen Gassenwurf selbst verantwortlich. Sie
haben sich vor |
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betreten
der Bahn davon zu überzeugen in welche Gasse gespielt werden muß. |
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Einsprüche
sind sofort bei der sportlichen Leitung anzubringen, die sofort den |
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Sachverhalt
feststellt und entscheidet. Proteste müssen sofort bei der sportlichen
Leitung, mit |
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einer
Prostestgebühr von € 100,00, schriftlich angemeldet werden, die in erster
Instanz |
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entscheidet.
Weitere Proteste und Einsprüche richten sich nach der Rechts- und Verfahrens- |
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ordnung
des DBKV. |
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Mit
dem Startantritt werden diese Wettkampfbestimmungen vom Starter, dem
entsendenden |
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Verein
bzw. Landesverband anerkannt. |
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Geräte,
die künstlichen Lärm erzeugen, sind in Kegelsportanlagen nicht erlaubt. |
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Jugendliche,
die sich außerhalb der Kegelbahn nicht ordnungsgemäß verhalten, |
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werden
von den laufenden Wettbewerben ausgeschlossen. Die jeweiligen Betreuer haften |
für
ihre Jugendlichen !!! |
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Sven Meier |
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DBKV-Jugendwart |
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